Finanz-, Geldanlage- und Rechtsinformationen

Immobilienkauf in Spanien

Angesichts der niedrigen Zinsen in Europa, ist jetzt ein guter Zeitpunkt, Immobilien in Spanien zu kaufen. Hier gibt es eine sehr große Auswahl von Standards, von Villen bis Reihenhäusern und Wohnanlagen in Neubauerschließungsgebieten. Bevor Sie jedoch eine Immobilie in Spanien kaufen, sollten Sie sich auf unserer Website umsehen, um die angebotenen Gebiete und Immobilien kennenzulernen, und dann einen Besuchstermin mit uns vereinbaren.

Clients at MASA
Anfangskosten

Neben dem Preis der Immobilie selbst muss der Käufer folgende Steuern zahlen:

Das Grundbuchamt ("Registro de la Propiedad") erhebt von Ihnen eine Gebühr für die Eintragung der neuen Urkunde auf Ihren Namen. In der Regel sind dies rund € 450. Für Ausfertigungen der öffentlichen Urkunde ("escritura pública") werden außerdem Notarsgebühren fällig. Die Höhe dieser Gebühren ist in einer Gebührenordnung festgelegt und hängt von dem in der Urkunde angegebenen Preis ab. Insgesamt sollten Sie zwischen 12% und 15% des Kaufpreises für Kosten veranschlagen. Beachten Sie aber, dass diese Kosten etwas höher ausfallen können, wenn Sie eine Hypothek aufnehmen.

Jährliche Kosten

Es gibt drei jährlich zu entrichtende Steuern:

  1. Grundsteuer ("impuesto sobre bienes inmuebles", kurz IBI, auch "contribución" genannt) mit kommunalen Steuersätzen. Bei Wiederverkaufsimmobilien ist der Voreigentümer verpflichtet, Ihnen Kopien der Zahlungsnachweise für diese Steuer auszuhändigen.
  2. Vermögenssteuer ("impuesto sobre el patrimonio") mit niedrigem Steuersatz, die jährlich auf der Grundlage des Werts Ihrer Vermögensgegenstände zu zahlen ist.
  3. Einkommensteuer ("impuesto sobre la renta") für Immobilieneigentümer, die nicht in Spanien ansässige Ausländer auf der Grundlage des Steuerwerts der Immobilie bezahlen müssen.

Wenn Sie eine Eigentumswohnung in einer Wohnanlage gekauft haben, werden auch jährliche Gemeinschaftskosten ("gastos de comunidad") fällig, d.h. die Kosten für die Instandhaltung der Gemeinschaftsbereiche und -einrichtungen wie Swimmingpool, Garten usw.

Kaufen in Spanien -
hier erfüllen sich alle Ihre Wünsche.

Rechtliche Fragen

Alle Immobilien in Spanien werden im Grundbuch eingetragen. Darin ist genau vermerkt, wer der Eigentümer der Immobilie ist, die genaue Größe der Immobilie und ob Hypotheken usw. auf ihr lasten. Nur die in der Eigentumsurkunde genannten Personen sind berechtigt, die Immobilie zu verkaufen.

Versicherungen

Eine Feuerversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn eine Hypothek aufgenommen wird. Zum Schutz Ihres Hauses und Hausrats kann eine umfassende Haushaltsversicherung abgeschlossen werden. Sie sollten aber auf jeden Fall sorgfältig das Kleingedruckte lesen, damit Sie genau wissen, was durch die Versicherung abgedeckt ist. Als Sicherheit für die Hypothekenzahlungen im Todesfall kann eine Lebensversicherung abgeschlossen werden.

Steuervorteile für Immobilieneigentümer

Die Einkommensteuer für Immobilieneigentümer ist eine jährliche Steuer auf den Steuerwert der Immobilie und beträgt 0,5% des Katasterwerts (Grundbuchwert).

Couple on a balcony

Die Vermögensteuer gilt für jedes Vermögen in Spanien und beträgt 0,2% des Urkundenwerts eines Hauses. Für Ansässige sind die ersten € 150.000 des Vermögenswerts steuerfrei, bei gemeinsamem Eigentum gilt dies für jeden Partner. Diese beiden Steuern sind jährlich zu zahlen, solange Sie Eigentümer sind.

Nichtansässige haben keinen Anspruch auf den Freibetrag, sondern müssen jedes Jahr 0,7% des Katasterwerts bezahlen.

Sollten Sie die Immobilie verkaufen, wird auf den Gewinn, den Sie erzielen, Kapitalertragsteuer erhoben. Der Steuersatz beträgt 18% sowohl für Ansässige als auch für Nichtansässige, denen die Immobilie mehr als ein Jahr gehört hat. Ein weiterer Vorteil für Ansässige ist, dass Sie, wenn Sie über 65 Jahre alt sind und mindestens drei Jahre als Ansässiger in Ihrem Eigenheim gewohnt haben, vollständig von der Kapitalertragsteuer befreit sind.

Regelungen für Wohnungseigentümergemeinschaften

Wenn Sie eine Eigentumswohnung gekauft haben, werden Sie stimmberechtigtes Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft ("comunidad de propietarios"). Dies gilt nicht, wenn es sich um eine alleinstehende Villa auf eigenem Grundstück handelt, die nicht Teil einer Eigentümergemeinschaft ist.

Eine gute Geldanlage?

Die Einführung des Euro veranlasste viele Europäer, ihr dem Finanzamt nicht gemeldetes Geld in Immobilien in Spanien zu investieren, bevor ihre alten Währungen wertlos wurden. Die Folge war ein starker Anstieg der Immobilienwerte.

Später gingen die deutschen Immobilienkäufe um ca. 75% zurück, was teilweise die schwache Konjunktur in Deutschland widerspiegelte. Die Briten kaufen dagegen weiter, weil ihr Vertrauen vom Höhenflug des Werts ihrer Immobilien zu Hause angetrieben wird.

Sollte Großbritannien einmal der Euro-Zone beitreten, könnte dies dieselbe Wirkung haben wie bei den anderen Ländern, die den Euro eingeführt haben, nämlich steigende Immobilienpreise, da die Briten dann schnell noch mit ihren Pfunden Barkäufe tätigen würden.

Villa

Die niedrigeren Lebenshaltungskosten locken ebenso wie hohe Gesundheitsversorgungsstandards und moderne Krankenhaus- und ärztliche Einrichtungen alle an, die sich auf ein festes Altersruhegeld freuen können.

Insgesamt steigen die Immobilienwerte in Spanien in der Regel durchschnittlich um weniger als 5 Prozent pro Jahr oder liegen im Bereich der Inflation (d.h. kein realer Anstieg), wenngleich in vielen angesagten Resorts und Erschließungsgebieten die Preise überdurchschnittlich anziehen, was sich gewöhnlich in deutlich höheren Kaufpreisen niederschlägt.

So erhöhten sich zum Beispiel die Preise in einigen Teilen der Costa del Sol und der Costa Blanca in den letzten paar Jahren um über 40 Prozent.

Einfuhr von persönlichem Besitz

Bürger der Europäischen Union sind von allen Einfuhrzöllen auf Hausrat befreit.

Nicht-EU-Bürgern, die nach Spanien kommen, um hier ihren offiziellen Wohnsitz zu nehmen, räumt die spanische Regierung das einmalige Recht ein, ihren Hausrat und persönlichen Besitz zollfrei einzuführen.

Anmelden oder Touristenstatus behalten?

Ausländer können sich als Touristen bis zu 90 Tage legal in Spanien aufhalten. Jeder, der sich länger als 183 Tage im Jahr in Spanien aufhält, gilt jedoch als Steuerinländer (d.h. steuerlich gesehen als Ansässiger) und muss eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, sofern nicht die Befreiung von der Aufenthaltsgenehmigungspflicht auf ihn anwendbar ist. Die Anforderungen und Befreiungen für Bürger von EU-Mitgliedstaaten ändern sich ständig, um den Prozess zu vereinfachen.

Steuerliche Auswirkungen

Wenn Sie sich in einem Kalenderjahr länger als 183 Tage in Spanien aufhalten, sind Sie dort dem Gesetz nach auch einkommensteuerpflichtig, und zwar unabhängig davon, ob dort Ihr Wohnsitz angemeldet ist oder nicht. Wenn Sie Ihren Wohnsitz nach Spanien verlegen, wird dort für Ihre Einkünfte in aller Welt Einkommensteuer fällig. Doppelbesteuerung wird jedoch durch internationale Abkommen verhindert.

Testament

Couple at the beach
Es ist überraschend, wie wenig Menschen ein Testament errichtet haben, um über ihr Vermögen im Todesfall zu verfügen. In Spanien leben viele Ausländer fortgeschrittenen Alters. Es kann zu internationalen Verwicklungen kommen, wenn Sie kein eigenes spanisches Testament errichtet haben. Wir empfehlen Ihnen daher sehr, entsprechende Rechtsberatung einzuholen, wenn Sie Vermögen in Spanien erwerben oder nach Spanien übertragen.

Ihr MASA-Vertreter berät Sie gerne unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Umstände.

Diese zusammenfassenden Hinweise beruhen auf unserem Verständnis des aktuellen Immobilien- und Finanzrechts in Spanien und sind weder erschöpfend noch verbindlich. Im Zweifelsfall sollte fachlicher Rat in Anspruch genommen werden. Wir haften nicht für etwaige Irrtümer oder Auslassungen. Alle individuellen persönlichen und finanziellen Umstände gelten nur für die betreffenden Personen.

Sollten Sie noch Fragen oder Zweifel haben klicken Sie bitte hier und schicken uns eine E-Mail.